Allgemeine Vertragsbedingungen für Trainingsmaßnahmen der CA CoachingAcademie GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen der CA CoachingAcademie GmbH, im Folgenden CA genannt.
1.2 Diese Vertragsbedingungen, das Anmeldeformular und die Preisliste bilden den gesamten Vertrag zwischen der CA und dem Teilnehmer der Trainingsmaßnahme (TN). Sie ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich der Leistungen der CA.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem TN und der CA kommt erst zustande, wenn der TN das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausfüllt und unterzeichnet und die CA das vom TN ausgefüllte Anmeldeformular nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt zurück gewiesen hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Vertragsverhältnis zwischen dem TN und der CA als zustande gekommen.
2.2 Die CA ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
3. Umfang der Dienstleistungen
Die CA stellt klar, dass es sich bei den von ihr zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Trainingsmaßnahmen übernimmt die CA auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr.
4. Durchführung der Trainingsmaßnahmen
4.1 Der Beginn der jeweiligen Trainingsmaßnahmen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für das vom TN gebuchte Training nicht erreicht, oder kann die geplante Trainingsmaßnahme aus einem von der CA nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann das Training auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.
4.2 Sagt die Terminverlegung dem TN nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an dieser Trainingsmaßnahme absehen.
In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Trainingsmaßnahme ganz ausfällt. Stimmt der TN dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die späteren Trainingsseminare angerechnet.
4.3 Für den TN ist ein einmaliges Verschieben der Teilnahme in besonderen Ausnahmefällen bis 8 Tage vor der Trainingsmaßnahme möglich, unter der Voraussetzung, dass die komplette TN-Gebühr bereits gezahlt ist und die Bearbeitungsgebühr erneut gezahlt wird. Ein weiteres Verschieben ist nicht möglich, bei Neuanmeldung ist die TN-Gebühr komplett erneut zu zahlen.
4.4 Wenn sich aufgrund des Verhaltens des TN während der Trainingsmaßnahme zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn ungeeignet ist oder er den Fortgang der Trainingsmaßnahme behindert, behält sich die CA vor, dem TN den Abbruch seiner Teilnahme nahezulegen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr für die nicht besuchten Trainingseinheiten erstattet.
4.5 Die CA kann bei Krankheit des zuständigen Dozenten die einzelne Trainingsmaßnahme oder einzelne Stunden verschieben.
5. Vergütung
5.1 Für die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme erhebt die CA Teilnahmegebühren.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der der Anmeldung beiliegenden Preisliste.
Wenn nicht anders angegeben verstehen sich alle Preise inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung. Der TN kann an der Trainingsmaßnahme nur nach vollständiger Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen.
5.3 Der TN kann gegenüber Forderungen der CA nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5.4 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der TN nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.5 Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der TN unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der Rechnung der CA schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Die CA wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.
6. Kündigungsgebühren
6.1 Bei einer Kündigung der Teilnahme bis
- zu 6 Wochen vor Beginn der Trainingsmaßnahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der auf der Anmeldung dargestellten jeweiligen Bearbeitungsgebühr (Anzahlung) fällig.
- zu 4 Wochen vor Beginn der Trainingsmaßnahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der jeweiligen Trainingsgebühr fällig.
- Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig.
Sofern die Teilnahmegebühr bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der unter a) und b) genannten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.
6.2 Dem TN bleibt der Nachweis gestattet, der CA sei kein, bzw. ein wesentlich geringerer Schaden als die unter 6.1 erhobenen Kündigungsgebühren entstanden.
6.3 Der CA bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unbenommen, insbesondere ihr entstandener Stornierungsgebühren und sonstiger Aufwendungen für Hotel und Verpflegung.
7. Verzug
7.1 Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zwei Wochen vor Beginn der Trainingmaßnahme, kommt der TN automatisch in Verzug.
7.2 Die CA ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu erheben.
8. Haftung
8.1 Für sonstige Schäden haftet die CA nur, soweit diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen durch die CA, bzw. einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter zurückzuführen sind.
8.2 Ausnahmsweise haftet die CA
- der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden für die leichtfahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus dem Schuldverhältnis;
im übrigen - gar nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
9. Urheberrecht
Sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken der Trainingsmaßnahmen der CA sind, sowohl in Wort als auch in Schrift, urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen vom Trainingsgeschehen ist untersagt. Mitschriften sind ausschließlich in anonymer Form und zu privaten Zwecken gestattet.
10. Datenschutz
Die CA ergreift alle technisch notwendigen und nach dem jeweiligen Stand der Technik bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten des TN zu schützen.
11. Sonstiges
11.1 Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.
11.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
